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EU-Roaming-Verordnung: Alle Infos bei O2

Zum 01.07.2022 tritt die neue EU-Roaming-Verordnung in Kraft. Die bisherige Roaming-Verordnung wird u.a. in Bezug auf Dienstqualität und Transparenzvorgaben für regulierte EU-Roaming-Tarife erweitert.

Passende Services in Mein O2:

Der neue regulierte EU-Roaming-Tarif

Mit dem derzeit gültigen regulierten EU-Roaming-Tarif nutzt du deinen O2 Tarif innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: EU-Ausland, sowie Norwegen, Island und Liechtenstein) zu den gleichen Konditionen wie zuhause in Deutschland. Inklusiv-Minuten, -SMS und -Daten kannst du innerhalb der EWR-Länder ohne Zusatzkosten nutzen. 

Neu ist ab dem 01.07.2022: Dir steht mit dem regulierten EU-Roaming-Tarif innerhalb des EWR zusätzlich die gleiche vertraglich vereinbarte Dienstqualität (z.B. Datengeschwindigkeit) wie in Deutschland zur Verfügung, sofern im besuchten Netz Mobilfunknetze und Technologien derselben Generation verfügbar sind.

Gut zu wissen: Der regulierte EU-Roaming-Tarif (Roam-like-at-home) hat ab dem 01.07.2022 damit zwei Komponenten: Preis und Dienstqualität.

Leistungen des neuen EU-Roaming-Tarifs

Telefonate

Ausgehende Gespräche aus dem EWR-Ausland nach Deutschland und innerhalb des EWR-Auslandes gemäß den Inlandskonditionen.
Eingehende Gespräche im EWR-Ausland sind kostenfrei.

SMS

SMS-Versand aus dem EWR-Ausland nach Deutschland und innerhalb des EWR-Auslands gemäß den Inlandskonditionen.

Datennutzung

Bei der Datennutzung im EWR-Ausland ist die Nutzung zu Inlandskonditionen bis zum Erreichen der Fair Use-Grenze möglich. Ab dieser Grenze dürfen Aufschläge im EWR-Ausland in Rechnung gestellt werden.

Dienstqualität

Ab dem 01.07.2022 gilt bei Roaming innerhalb eines EWR-Landes die gleiche vertraglich vereinbarte Dienstqualität (z.B. Datengeschwindigkeit) wie im Inland, sofern im besuchten Netz Mobilfunknetze und Technologien derselben Generation verfügbar sind.

EU-Roaming-Option

Roaming Basic1,2

Zone 1* (EU)
Anrufe nach Deutschland und in derselben Zone (Preis pro Minute)Inlandskonditionen**
(Taktung gem. Inlandstarif)
Eingehende Anrufe (Preis pro Minute)3

0,00 €

SMS-Versand (Preis pro SMS)

Inlandskonditionen**

DatennutzungInlandskonditionen**4

Stand 01.07.2022. Gültig seit 01.07.2022

*Zone 1 (EU – reguliert): In diesen Ländern kannst du das in deinem Inlandstarif enthaltene Leistungsvolumen für Gesprächsminuten, SMS und Daten nutzen: Die jeweiligen Mitgliedstaaten der EU (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Griechenland, Irland, Italien, La Réunion, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikanstadt und Zypern) sowie alle weiteren Länder, für die die Preisvorgaben gem. der Verordnung (EU) 2022/612 vom 06.04.2022 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung finden (Island, Liechtenstein und Norwegen). Soweit die Preisvorgaben gem. der genannten EU-Verordnung in einem Land nicht mehr anwendbar sind, fällt das Land automatisch in die Zone 2 und es gelten der für diese Zone ausgewiesene Preis und andere Vorgaben zur Dienstqualität.

Hinweis: Für Großbritannien wird trotz Ausscheidens aus der EU bis zum 31.12.2024 weiterhin nur der Preis gem. Zone 1 (EU-reguliert) abgerechnet (Verlängerung vorbehalten).

** Bei Vielnutzung können zusätzlich zum Inlandspreis Aufschläge gemäß der EU-Fair-Use-Policy erhoben werden. Weitere Details zur EU-Fair-Use-Policy hier.

Fair-Use-Policy

Damit wir die Leistungen des inländischen O2 Tarifs ohne Aufpreis auch im EU-Ausland gewähren können, können wir bei einer exzessiven bzw. „permanenten“ Roaming-Nutzung Aufschläge erheben. Die Nutzung für SMS, Daten und Gespräche wird durch Regelungen der angemessenen Nutzung (Fair-Use-Policy, „FUP“) begrenzt. Informationen dazu können den Preislisten entnommen werden.

  • Aufschläge können beispielsweise erhoben werden:
    Bei Überschreitung eines Roamingvolumens, welches dem doppelten Volumen entspricht, das sich aus der Division des inländischen Endkundengesamtpreises eines offenen Datenpakets durch das regulierte maximale Roamingvorleistungsentgelt ergibt, können Aufschläge auf Datennutzung (einschl. MMS) erhoben werden.
  • Es gelten folgende Aufschläge / Großhandelspreise (inkl. MwSt.)
    Aufschlag für Datennutzung (einschl. MMS) pro Gigabyte (Taktung je angefangenem Kilobyte):
    - ab 01.07.2022: 2,38 €
    - ab 01.01.2023: 2,142 €
    - ab 01.01.2024: 1,8445 €
    - ab 01.01.2025: 1,547 €
    - ab 01.01.2026: 1,309 €
    - ab 01.01.2027: 1,19 €

    Die Höhe der Aufschläge richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und kann jeweils von den o.g. Beträgen abweichen.
  • Obergrenzen der Fair Use Policy:
    Aufschläge bei SMS und Telefonie sind möglich, wenn Kund:innen Nachweise über stabile Bindungen oder den gewöhnlichen Aufenthalt verweigern oder eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung durch den Roaming-Anbieter nachgewiesen wird.

    Ein Aufschlag bei Datennutzung ist möglich, wenn Kund:innen Nachweise über stabile Bindungen oder den gewöhnlichen Aufenthalt verweigern oder eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung durch den Roaming-Anbieter nachgewiesen wird bzw. wenn Kund:innen ein bestimmtes Datenvolumen überschreiten.

    Mit folgender Formel kann dies bei offenen Datenpaketen (z.B. Tarife mit einer Datenflatrate) berechnet werden:

    Ohne Aufschläge im EU-Ausland nutzbares Datenvolumen

    Formel

    Beispiel:

    Monatliche Tarifgrundgebühr: 23,80 € (20,00 € netto) 
    Aktueller Großhandelspreis: 1,8445 € (1,55 € netto)

    Formel

    In diesem Tarif könnten also 25,81 GB im EU-Ausland verbraucht werden. Danach darf ein Aufschlag in Höhe von 1,8445 €/GB erhoben werden (bei 1 KB genauer Abrechnung).

  • Missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung
    Zur Verhinderung einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung regulierter Endkundenroamingdienste, die zu geltenden inländischen Endkundenkonditionen bereitgestellt werden.
  • Stable Link-Regelung
    Falls du auf Anforderung keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder stabile Bindungen an Deutschland, die eine häufige und erhebliche Anwesenheit in Deutschland mit sich bringen, nachweisen kannst. In diesem Fall können Aufschläge für SMS, Telefonie und Daten (einschl. MMS) erhoben werden.
  • 4-Monats-Regelung
    Wenn objektive Indikatoren den Schluss zulassen, dass deine Auslandsnutzung die Inlandsnutzung deines O2 Tarifs für die Dauer von mindestens vier Monaten überwiegt, können Aufschläge auf SMS, Telefonie und Datennutzung (einschl. MMS) erhoben werden.

Zur Beurteilung der Einhaltung der „Fair Use“- Grenzen bei Telefonie, SMS und Datennutzung können die erforderlichen Daten über deinen Aufenthaltsort sowie dein Telefonie- und Surf-Verhalten für mindestens 4 Monate verarbeitet und genutzt werden.

Bei Fragen in Bezug auf die Anwendung dieser Regelungen und die Höhe des Aufschlags, welcher nach Verbrauch des Fair-Use-Volumens berechnet wird, wende dich bitte an unseren Service.

FAQ




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