Trotz unserer sehr hohen Qualitätsansprüche können wir geminderte Leistungen unserer Produkte im Einzelfall leider nicht immer verhindern, u. a. durch die Abhängigkeit von Vordienstleistern. Hier können Sie einen Antrag auf Minderung gemäß §57 (4) Telekommunikationsgesetz (TKG) stellen, falls Sie von einer geminderten Leistung betroffen sind.
Unseren Kunden mit einer Sehbeeinträchtigung steht als Alternative zum Formular der Postweg für den Antrag auf Minderung zur Verfügung. Die Anschrift lautet: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Kundenbetreuung, 90345 Nürnberg. Wir arbeiten an der schnellen Umsetzung einer barrierefreien Weblösung.
Festnetzprodukte - Voraussetzungen für den Antrag sind:
- Sie haben eine Messung der Datenübertragungsraten Ihres Anschlusses mit dem zertifizierten Messtool der Bundesnetzagentur vorgenommen. Tool und Anleitung finden Sie unter www.breitbandmessung.de.
- Sie laden das vollständige Messprotokoll hier hoch.
Anträge ohne Messprotokoll können leider nicht bearbeitet werden. Eventuelle Minderungen erfolgen ab dem Zeitpunkt des Antrags und nicht rückwirkend. Nach Erhalt Ihres Antrags prüfen wir Ihren Anspruch auf Minderung und melden uns bei Ihnen zurück.
Mobilfunkprodukte
Ein Antrag auf Minderung bei Mobilfunkprodukten ist leider aktuell nicht möglich. Für Mobilfunkprodukte gibt es derzeit kein zertifiziertes Messtool der Bundesnetzagentur und damit keine allgemeingültige Nachweismöglichkeit für die Minderleistung.
Nähere Informationen finden Sie hier.