Trotz unserer sehr hohen Qualitätsansprüche können wir technische Störungen im Einzelfall leider nicht immer verhindern. Hier können Sie einen Antrag auf Entschädigung gemäß §58 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) stellen, falls Sie von einer Störung betroffen waren.
Unseren Kunden mit einer Sehbeeinträchtigung steht als Alternative zum Formular der Postweg für den Antrag auf Entschädigung zur Verfügung. Die Anschrift lautet: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Kundenbetreuung, 90345 Nürnberg. Wir arbeiten an der schnellen Umsetzung einer barrierefreien Weblösung.
Voraussetzungen für den Antrag sind:
- Sie haben uns die Störung gemeldet und diese ist inzwischen behoben.
- Die Störung hatte einen Komplettausfall eines Dienstes, z. B. Telefonieren oder Internetnutzung, für 3 oder mehr Tage zur Folge – gerechnet ab dem Zeitpunkt Ihrer Störungsmeldung.
Beispiel: Die Störungsmeldung erfolgt an einem Montag und die Störung wird frühestens am darauffolgenden Donnerstag behoben.
Für kürzere oder nicht gemeldete Störungen ist leider keine Entschädigung möglich.
Nach Erhalt Ihres Antrags prüfen wir Ihren Anspruch auf Entschädigung und melden uns bei Ihnen zurück.