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Arbeitszeiten & Selbststständige

09.04.2020

Wer sich selbstständig macht, arbeitet laut Bonmot nicht nur selbst, sondern auch ständig. Stimmt es, was der Volksmund behauptet – oder gibt es ein Arbeitszeitgesetz für Freelancer, das du beachten musst? Wir haben grundlegende Infos für dich zusammengefasst.

Müssen Selbstständige auf die Uhr sehen?

Tschüss, Stechuhr: Wenn du mit dem Gedanken spielst, dich selbstständig zu machen, findest du die Aussicht auf freie Zeiteinteilung sicher verlockend. Möglicherweise hast du aber auch Fragen zu deinen Arbeitszeiten als Selbstständiger: Gibt es eine maximale wöchentliche Arbeitszeit – und darf man am Sonntag arbeiten? Wir verraten, was du beachten solltest.

Wer sonntags arbeiten darf

Kann man auch am Sonntag für seine Kunden da sein? Das hängt grundsätzlich davon ab, in welchem Bereich du Produkte oder Leistungen anbietest. Bei einem Ladengeschäft gibt es zudem je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen, denn die Öffnungszeiten für Läden sind tatsächlich Ländersache. Allerding dürfen einige Dienstleistungsbetriebe grundsätzlich sonntags öffnen, dazu zählen z.B.

  • Gast- und Speisewirtschaften
  • Verkaufsstellen auf Flughäfen
  • Verkaufsstellen an Bahnhöfen

Auch Reparaturstellen, Reisebüros, reine Großhandelsbetriebe und geschlossene Veranstaltungen sind vom Ladenschlussgesetz ausgenommen. In anderer Hinsicht allerdings sind solche Betriebe durchaus an bestimmte Zeiten gebunden, denn auch für sie gilt das Arbeitszeitgesetz.

Rund um die Uhr: nicht für jeden erlaubt

Arbeitszeiten selbstständiger Kraftfahrer fallen sehr unterschiedlich aus

Grundsätzlich bezieht sich das Arbeitszeitgesetz auf Arbeiter, Angestellte und Auszubildende – ein Arbeitszeitgesetz für Selbstständige gibt es nicht. Darfst du als Solo-Selbstständiger also so lange am Stück arbeiten, wie du möchtest? Im Prinzip lautet die Antwort „Ja“ – wenn du dir etwa als Anwalt mit eigener Kanzlei Arbeit ins Homeoffice mitnimmst, kannst du dir deine Zeit frei einteilen. Je nach Art deiner selbstständigen Tätigkeit kann es aber sein, dass du außerdem Bestimmungen für den Arbeitsschutz beachten musst. Das ist z.B. der Fall, wenn du selbstständiger Kraftfahrer bist und für dich bestimmte Ruhezeiten vorgeschrieben sind. 

Bei Kunden im Einsatz vor Ort

Arbeitszeiten von IT-Spezialisten sind oft kundenabhängig

Manche Arbeiten lassen sich nur vor Ort beim Kunden erledigen – z.B., wenn du als IT-Berater tätig bist und dein Kunde sich wünscht, dass du in seinem Unternehmen nicht nur die neue Software installierst, sondern auch gleich seine Mitarbeiter schulst. Was dein Auftraggeber mit Blick auf den Arbeitsschutz beachten muss, regelt grundsätzlich das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Falls du Mitarbeiter beschäftigst, gilt das Gesetz auch für dich als Selbstständiger. Als externer Freelancer ohne eigene Mitarbeiter bist du ein Sonderfall. Du fällst dann zwar nicht in den Anwendungsbereich des ArbSchG, dafür aber in den der Vorschrift 1 der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Keine Zeitvorgaben vom Auftraggeber

Freie Zeiteinteilung ist ein wesentliches Merkmal bei der Unterscheidung zwischen selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit. Du erledigst ein Projekt vor Ort bei deinem Auftraggeber? Dann sollte er dir ohne triftigen Grund keine Vorgaben zu Arbeitszeiten machen. Das könnte z.B. das Finanzamt im ungünstigen Fall als Eingliederung in ein Unternehmen und Anzeichen einer Scheinselbstständigkeit interpretieren.

Achte auch auf Auszeiten

Wie lange am Stück arbeitest du? Als Freelancer kannst du das im Prinzip selbst entscheiden. Wenn du bei deinem Kunden vor Ort im Einsatz bist, können gesetzliche Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, die dein Kunde befolgen muss,  aber auch für dich gelten. Wenn du gegen sie verstößt und dadurch ein Schaden entsteht, kann sich deine Versicherung ggf. weigern, Zahlungen zu leisten. Allein deshalb solltest du auf angemessene Ruhepausen achten.

Mit festen Terminen. Aber ohne feste Arbeitszeiten

Ob du als Angestellter arbeitest oder selbstständig bist: Aufgaben, die man im Rahmen seiner Arbeit übernimmt, müssen irgendwann erledigt sein. Wann das genau ist, kannst du dir auch als Selbstständiger sicher nicht immer aussuchen. Die Frist bis zum gesetzten Termin kannst du aber vergleichsweise frei gestalten, denn auch eine festgelegte wöchentliche Arbeitszeit für Selbstständige gibt es nicht.

  • Du entscheidest, wann du anfängst: Als echte „Eule“ läufst du zur Höchstform auf, wenn andere sich in den Feierabend verabschieden? Falls direkter Kundenkontakt in deinem Business eine eher nachgeordnete Rolle spielt und du Aufgaben sehr losgelöst von den täglichen Arbeitszeiten deiner Auftraggeber erledigen kannst, kannst du Dinge genauso gut am Abend oder nachts erledigen. Dafür gönnst du dir dann unter der Woche an einem schönen Sommertag ein Eis im Straßencafé, während andere im Büro schwitzen.
  • Du entscheidest, wo dein Termin stattfindet: Das Wetter ist so gut, dass du deinen Arbeitsplatz gern ins Freie verlegen möchtest? Ob kurzfristige Abstimmung, Austausch per E-Mail oder Videocall – mit unseren Handytarifen für Selbstständige bist du völlig flexibel und kannst viele Dinge mobil erledigen. Besonders dann, wenn du Daten einfach aus deiner Private Cloud abrufen kannst.
  • Du entscheidest, wann Schluss ist: Alles geht dir gerade leicht von der Hand. Am liebsten würdest du eine bestimmte Aufgabe heute noch zu Ende bringen. Als Angestellter in einem Unternehmen ist das nicht immer möglich. Zum Beispiel, weil Regelungen zur Mehrarbeit beachtet werden müssen. Oder weil die Putzfrau oder der Wachmann darauf bestehen, dass du für heute deinen Arbeitsplatz räumst. In der Selbstständigkeit entscheidest allein du, wann für dich Feierabend ist.

Der Chef darf mehr arbeiten

Selbstständiger mit Server

Als Selbstständiger genießt du viele Freiheiten, die sicher auch mit Blick auf die Work-Life-Balance ein echter Pluspunkt sein können. Dazu gehört eben auch, dass du mit deiner eigenen Zeit weitgehend frei umgehen kannst – auch dann, wenn du Beschäftigte einstellst. Für die gilt dann aber wiederum das Arbeitszeitgesetz. Im Klartext: Wenn du dich z.B. mit einem Lieferdienst selbstständig machst, ist für deine Angestellten in der Regel nach einer bestimmten Stundenanzahl Schluss. Danach kannst du die Bestellung aber selbst ausliefern – ob du das nur ausnahmsweise oder tatsächlich ständig machst, hängt sicher auch vom Erfolg deines Geschäftsmodells ab.

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