Nebenkostenprivileg: Was du zur Abschaffung wissen musst
14.09.2023
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bisher wurden die Kabel-TV-Anschluss-Kosten als Nebenkosten abgerechnet.
- Zum 30. Juni 2024 wird dieses Nebenkostenprivileg endgültig gestrichen.
- Mieter:innen können den Anschluss weiter nutzen oder eine Alternative wählen.
Inhaltsverzeichnis:
Was ist das Nebenkostenprivileg?
Vermieter:innen konnten in der Vergangenheit im Namen ihrer Mieterschaft Mehrnutzerverträge mit Anbietern für Kabelfernsehen abschließen. Das sogenannte Nebenkostenprivileg erlaubte es ihnen, die Kosten in der Nebenkostenabrechnung geltend zu machen und auf ihre Mieter:innen umzulegen.
Gezahlt wurde dabei nicht für die Nutzung, sondern für die Bereitstellung. Anders gesagt: Vermieter:innen durften Mieter:innen dank Nebenkostenprivileg Kabelfernsehen auch dann in Rechnung stellen, wenn diese die Leistung gar nicht in Anspruch nahmen.
Das sogenannte Nebenkostenprivileg steht für das Recht von Vermieter:innen, die Kosten für einen im Namen ihrer Mieter:innen als Sammelvertrag gebuchten Kabelanschluss in einem Mehrfamilienhaus auf sämtliche Mietparteien im Haus umzulegen.
Warum fällt das Nebenkostenprivileg weg?
Als in Deutschland Mitte der 1980er Jahre der Startschuss fürs Kabelfernsehen fiel, war diese Art des TV-Bezugs die einzige Alternative zum Empfang via Antenne. Das Nebenkostenprivileg war von der damaligen Bundesregierung als finanzieller Anreiz für die Verbreitung des Kabelfernsehens gedacht. Das Ziel: Auch dank Nebenkostenprivileg Kabelfernsehen möglichst schnell für möglichst viele Menschen verfügbar machen.
Seitdem hat sich die Technik weiterentwickelt, heute gibt es zusätzliche Alternativen zu Antenne und Kabel. Was sich lange Zeit nicht geändert hat: Die für Kabel fälligen Kosten durften Vermieter:innen weiterhin auf Mieter:innen umlegen – auch dann, wenn diese ihre Serien längst im Internet streamen oder andere Möglichkeiten nutzen. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass die Kabelfernsehen-Nebenkosten nicht mehr zeitgemäß sind und sie deshalb 2021 mit einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes gestrichen.
Kabelfernsehen: Neues Gesetz gilt ab 2024
In Kraft tritt die Neuerung endgültig im Juni 2024. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist. Das gibt Vermieter:innen die Gelegenheit, bestehende Sammelverträge zu kündigen und ihre Mieter:innen rechtzeitig über die Änderungen zu informieren. Mieter:innen haben so ebenfalls ausreichend Zeit, sich Gedanken über die für sie beste Möglichkeit für den TV-Empfang zu machen und ihre individuelle Wunschoption zu buchen.
Was sind die Konsequenzen?
Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit existierendem Kabelanschluss bezog, hatte bislang wenig Anreiz, sich Gedanken über Alternativen zum TV-Empfang zu machen. Schließlich musste er die Kosten fürs bereitgestellte Kabel ohnehin zahlen. Das ändert sich jetzt. Mieter:innen können spätestens nach dem 30. Juni 2024 selbst entscheiden, ob sie TV weiterhin über Kabel empfangen oder künftig lieber eine Alternative nutzen möchten.
Wer muss handeln?
Wenn du zur Miete wohnst und die Kosten für TV-Empfang via Kabel bislang Teil deiner Nebenkostenabrechnung waren, bist du von der Neuregelung betroffen. Auch wenn du Mitglied einer Wohneigentümergemeinschaft bist, musst du ggf. tätig werden. Wir sagen, wer handeln muss und was du unbedingt wissen solltest.
Was musst du tun?
Damit der Bildschirm deines Fernsehers im Juli 2024 nicht plötzlich schwarz bleibt, solltest du:
- Entscheiden, ob du einen bestehenden Kabelanschluss über den 30. Juni 2024 hinaus für den TV-Empfang nutzen möchtest.
- Wenn ja musst du Kontakt mit dem Kabelnetzbetreiber aufnehmen und mit ihm einen sogenannten Einzelnutzungsvertrag vereinbaren.
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Alternativen zum Kabelfernsehen
Inzwischen gibt es längst eine Vielzahl von Optionen für den Empfang des TV-Programms. Als Alternative zum TV-Empfang per Kabel oder als DVB-T2 HD-TV mit klassischer Hausantenne bietet sich etwa der Empfang per Satellit an. Wer zur Miete wohnt, muss sich für die Montage der zum Empfang erforderlichen Satellitenschüssel allerdings erst einmal die Erlaubnis seine:r Vermieter:in abholen. Und je nach Witterungslage kann der Empfang des Wunschprogramms getrübt oder sogar unmöglich sein.
Tipp: Hier bietet sich Internet-TV (IPTV) als günstigere Wahl an. o2 TV etwa bietet über 130 TV-Sender in HD sowie viele zusätzliche Inhalte aus Sport, Gaming, Kinder, Kochen, Lifestyle u.v.m.. Auf Wunsch lässt sich das Angebot nicht nur in den eigenen vier Wänden nutzen, sondern auch mobil in 28 EU Ländern. Selbst Fernsehen im Wohnmobil über Internet ist ohne weiteres möglich. Alles was du brauchst ist einen Internetanschluss per Kabel oder WLAN.
Fazit
Ab Juli 2024 fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg weg. Vermieter:innen können Mieter:innen dann nicht mehr für sogenannte Sammelverträge zur Kasse bitten, die sie im Rahmen ihrer Mieterschaft mit Kabelnetzbetreibern abgeschlossen haben. Mieter:innen können jetzt vielmehr selbst entscheiden, ob sie das bestehende Kabelangebot weiter nutzen oder ob sie ihr TV-Programm zukünftig lieber auf andere Weise empfangen möchten. Zum Beispiel ab 6,99 € im Monat mit o2 TV M.
Häufig gestellte Fragen
Die Höhe der Kabelgebühren pro Monat hängt unter anderem von der Art der Nutzung ab. Wird nur das TV-Programm über Kabel bezogen, fallen monatlich schätzungsweise 12 bis 14 € Gebühren an. Wird TV, Telefon und Internet über Kabel bezogen, solltest du je nach Anbieter mit Kosten bis zu 25 Euro pro Monat rechnen.
Du kannst Internet und Telefon auch nach Wegfall des Nebenkostenprivilegs über Kabel beziehen. Damit du diese Leistungen nutzen kannst, musst du bei deinem Anbieter einen entsprechenden Vertrag abschließen.
Nein, ein gesetzliches Recht auf Fernsehempfang hat man als Mieter:in nicht. Ebenso wenig ist ein:e Vermieter:in dazu verpflichtet, den Mieter:innen eine Möglichkeit zum TV-Empfang zu bieten.
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